Die deutschen Gesundheitsbehörden sagen, dass sie die Nebenwirkungen der COVID-Spritzen noch nicht ausgewertet haben, weil es zu viele davon gibt…!

EXPLOSIV: 25 historische Bücher belegen, dass Impfstoffe seit 200 Jahren ernsthaften Schaden anrichten!

von Legi-Team | 8. Sep. 2023

Die 25 Bücher der Reihe „Geschichte des Impfens“ beleuchten die Geschichte der Impfstoffe mit den Augen von Ärzten, Wissenschaftlern und historischen Daten. Sie beantworten die drängende Frage: „Sind Impfstoffe sicher und wirksam?“

„Ich kann mit Bestimmtheit sagen, dass die Impfung der größte Betrug in der Geschichte der Medizin ist“, schreibt Trung Nguyen. Seit 1796, dem Jahr, in dem der erste Pockenimpfstoff eingeführt wurde, sei jede Generation durch Krankheiten belastet worden, die auf Impfungen zurückzuführen seien.

https://legitim.ch/explosiv-25-historische-buecher-belegen-dass-impfstoffe-seit-200-jahren-ernsthaften-schaden-anrichten/

Die deutschen Gesundheitsbehörden sagen, dass sie die Nebenwirkungen der COVID-Spritzen noch nicht ausgewertet haben, weil es zu viele davon gibt…!

Die deutschen Gesundheitsbehörden sagen, dass sie die Nebenwirkungen der COVID-Spritzen noch nicht ausgewertet haben, weil es zu viele davon gibt…!

von Legi-Team | 6. Sep. 2023

https://legitim.ch/die-deutschen-gesundheitsbehoerden-sagen-dass-sie-die-nebenwirkungen-der-covid-spritzen-noch-nicht-ausgewertet-haben-weil-es-zu-viele-davon-gibt/

Juristin: Impf-Ärzten drohen bis zu 10 Jahren Haft – COMPACT Die Verabreichung der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Pfizer) und Spikevax (Moderna) ist kein Kavaliersdelikt oder gar ein „menschenfreundlicher Akt“, sondern kann laut Medizinrechtlerin Beate Bahner mit einer Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was Patienten und Ärzte wissen sollten, hat die Fachanwältin in ihrem Ratgeber „Corona-Impfung“ zusammengefasst. Hier mehr erfahren. Die juristischen Folgen betreffen aber nicht nur die Impfärzte, sondern auch die Hersteller der Vakzine und alle, die zu deren Verbreitung beitragen. Die Juristin referierte im Rahmen der Pressekonferenz „Killt keine Kinder“ der Initiative Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) über die durch den Einsatz der Covid-Impfstoffe begangenen Verstöße gegen deutsches und internationales Recht. Dr. Ronald Weikl, derzeit in juristischer Auseinandersetzung befindlicher Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit eigener Ordination in Passau sowie stellvertretender Vorsitzender der MWGF, eröffnete die Veranstaltung mit den Worten: „Die politisch motivierte Strafverfolgung von kritischen Ärzten sowie die fehlende wissenschaftliche Evidenz der Maskenpflicht, kombiniert mit den erheblichen Gesundheitsgefahren, die mit dem Maskentragen einhergehen, ist ein Themenbereich dieser heutigen Pressekonferenz. Der Hauptteil beschäftigt sich mit unserer derzeit größten Sorge den aus unserer Sicht unnötigen, äußerst gefährlichen sogenannten Covid-Impfungen, die jetzt zu allem Überfluss auch noch unseren kleinsten Kindern angetan werden soll, nämlich Babys ab sechs Monaten.“ Im Zuge der Better-Way-Konferenz im September in Vösendorf bei Wien hatte Rechtsanwältin Bahner erneut dargelegt, weshalb eine gängige Impf-Aufklärung sowie die damit einhergehende Einwilligung des Patienten zur Verabreichung eines Covid-Impfstoffs im Zweifel zu 99,9 Prozent unwirksam ist. Die Expertise im O-Ton Bei der MWGFD-Pressekonferenz in München ordnete Bahner das Covid-Impfgeschehen vor dem Hintergrund der Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Menschen juristisch ein. Es folgt eine wörtliche Wiedergabe der Ausführungen der Medizinrechtlerin, die mit „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ auch einen wichtigen Ratgeber zu diesem Thema veröffentlicht hat: „Um es juristisch ganz klar und eindeutig sofort vorwegzunehmen: Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von Biontech und Moderna impft, riskiert bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe. Dasselbe gilt für alle, die den Impfstoff vertreiben. Also die Hersteller selbst. Oder die zur Verbreitung beitragen. Also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte, Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Mutige Anwältin: Die Medizinrechtlerin Beate Bahner kritisiert die Corona-Impfungen deutlich. Foto: Privat Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sogenannte bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB strafbar, der Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist genauso hoch. Mit der beispiellosen europäischen Zulassung der Covid-Impfstoffe wurden unverzeihliche Verstöße gegen deutsches und internationales Recht begangen. Diese habe ich bereits zu einem großen Teil in meinem Buch ‚Corona Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten‘ dargelegt. Ich stelle es hier nochmal vor. Dieses Buch wurde übrigens in den Mainstream-Medien bis zum heutigen Tage totgeschwiegen. Dort lesen Sie aber, dass beispielsweise die Hersteller mit EU-Verordnung 2020 aus 1043 vom 15. Juli 2020 von der zwingend vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung befreit wurden, die beim Einsatz gentechnisch veränderter Organismen aufgrund von EU-Recht grundsätzlich erforderlich ist. Es gab also bei den Covid-Impfstoffen keinerlei Bewertung der direkten, indirekten, sofortigen oder späteren Risiken für die menschliche Gesundheit. Es fehlen ferner die rechtlich geforderten toxikologischen Prüfungen. Es fehlen jedwede Prüfungen auf krebserregende Wirkungen und es fehlen aussagekräftige Prüfungen auf weitere Sicherheitsparameter, etwa Fruchtbarkeit und Langzeitschäden. Auch Hersteller müssen mit Konsequenzen rechnen: Pfizer-Chef Albert Bourla (r.) im Gespräch mit Klaus Schwab am 26.5.2022 beim World Economic Forum (WEF) in Davos. Foto: IMAGO / Xinhua Dies ist angesichts der absoluten Neuartigkeit insbesondere der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna eine ungeheuerliche Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutze der Menschen. Aber es kommt noch schlimmer. Denn bereits im Mai 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Spahn mittels einfacher Verordnung, nämlich der sogenannten Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung für die Covid-Impfstoffe fast alle deutschen Sicherheitsvorschriften des Arzneimittelgesetzes außer Kraft gesetzt. Das Sündenregister des Jens Spahn Damit wurden gesunde und meist nicht durch Corona ernsthaft gefährdete Menschen in Deutschland, das haben wir gerade mehrfach gehört, einer beispiellosen Gefahr von Impfschäden ausgesetzt, die das Arzneimittelgesetz doch ausdrücklich verhindern und im Falle von Verstößen hart sanktionieren sollte. Dies erlaubte es den Herstellern, die Impfstoffe auch nach deren Verfallsdatum einzusetzen. Spahn befreite die Hersteller ferner von der Pflicht, eine Packungsbeilage beizufügen, sodass impfwillige Menschen nicht über die Zusammensetzung, Wirkung und eventuelle Nebenwirkungen informiert wurden. Spahn befreite die Hersteller sogar von den zwingend notwendigen Fachinformationen für die Ärzte, die für eine rechtlich ordnungsgemäße Aufklärung erforderlich sind. Das hat die Ärzte allerdings offensichtlich nicht gestört. Sie haben es vermutlich noch nicht einmal bemerkt. Reif für die Anklagebank: Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Foto: photocosmos1 | Shutterstock.com Spahn befreite die Hersteller schließlich von der gesetzlichen Informationspflicht darüber, dass die Impfstoffe aufgrund ihrer bedingten Zulassung, bis Oktober 2022 gab es ja nur eine bedingte Zulassung, einer besonderen Überwachung unterliegen. Auch die zwingend vorgeschriebene staatliche Chargenprüfung durch das Paul Ehrlich-Institut wurde aufgehoben. Es gab also keinerlei behördliche Überprüfung der Impfstoffe durch die zuständige Behörde. Ich verweise hierzu auch auf mein Rechtsgutachten, auch damals in Zusammenarbeit mit der sehr geschätzten Kollegin Dr. Brigitte Röhrig, Arzneimittel- und Pharmarechtsexpertin, bereits im Dezember 2021 gefertigt, hier, über die Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Anwendung und Verbreitung des Impfstoffes Comirnaty von Pfizer/Biontech. Sie finden es auf meiner Homepage unter beatebahner.de. Dieses Gutachten zeigt, aus welchen vielfältigen Gründen der Impfstoff von Pfizer in gravierendem Maße bedenklich ist. Und zwar am Beispiel der von Prof. Ulrike Kämmerer gerade genannten beiden Nanolipide. Diesen sogenannten maßgeblichen Trägermedien. Diese beiden Nanolipide waren zuvor nie zur Anwendung am Menschen zugelassen. Jetzt wurden sie dennoch ca. 180 Millionen Mal in meist gesunde Menschen in Deutschland verspritzt. Skandal: Hersteller von Haftung befreit Darüber hinaus wurden die Hersteller von dem zwingend notwendigen Zertifikat befreit, welches bestätigen muss, dass die Arzneimittel oder Wirkstoffe entsprechend der sogenannten anerkannten Grundregeln, also gute Herstellungspraxis, anerkannten Grundregeln für die Herstellung und Sicherung ihrer Qualität der Europäischen Union oder nach Standards, die diesen gleichwertig sind, hergestellt werden. Keine Wohltäter: Das Biontech-Ehepaar Özlem Türeci und Ugur Sahin bei einem Rmpfang im Rathaus Köln. Foto: Raimond Spekking, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons Das Fass zum Überlaufen bringt jedoch die Haftungsfreistellung der Hersteller für Schäden, die aufgrund all dieser Befreiungen von fast allen Sicherheitsvorschriften bei geimpften Menschen eintreten können. Ein Gesundheitsminister, der still und leise eine meines Erachtens übrigens verfassungswidrige und damit nichtige Verordnung erlässt und damit 83 Millionen Bürger einem unabsehbaren Sicherheitsrisiko aussetzt sowie 300.000 Ärzte hierüber nicht informiert, handelt in hohem Maße kriminell. Denn er ist schon gar nicht befugt, Schutzgesetze, die vom Parlament erlassen werden, eigenmächtig durch eine rangniedrigere Verordnung zu ändern und damit den Schutz von Millionen Patienten einfach mal salopp aufzuheben. Kriminell handeln auch die Hersteller Pfizer und Moderna, die bei ihren Studien in vielfältiger Hinsicht getäuscht und Daten vertuscht haben. So wurden beispielsweise zwei Drittel der Studienteilnehmer der Kinderstudie überhaupt nicht ausgewertet, was Schlimmes vermuten lässt. Darüber hinaus wurden alle Kinder nach kurzer Zeit geimpft, also auch die Kinder der sogenannten Kontroll-/Placebo-Gruppe. Es gibt also tatsächlich keinen Vergleich dazu, ob und inwieweit die Impfungen schützen, helfen oder gar schädigen. Auch dies ist beispiellos in der Geschichte der Medizin.“ Dieser Text wurde im Rahmen der Europäischen Medienkooperation von Unser Mitteleuropa übernommen. Überschrift und Illustrationen wurden von unserer Redaktion eingefügt. Schützt unsere Kinder! In ihrem Buch „Corona-Impfung“ klärt Medizinrechtlerin Beate Bahner klärt umfassend auf – über Gesundheitsrisiken, juristische Folgen für Ärzte, Schadenersatz-Klagen und Ihr gutes Recht, sich gegen den Impfdruck zu wehren.

Mediziner zerlegt Lauterbach-Lügen: Impfpropaganda kostete viele Bürger Gesundheit und Leben – 21.11.2022


Von Behauptungen einer “nebenwirkungsfreien” Impfung bis hin zu irreführenden Angaben zur Wirksamkeit der experimentellen Vakzine: Die Lauterbach’sche Dauerwerbesendung für die Impf- und Pharmaindustrie wurde empirisch und wissenschaftlich immer wieder widerlegt. Dr. med. Rüdiger Pötsch, Hausarzt mit jahrzehntelanger Erfahrung sowie ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, konterte den umstrittenen Propagandabrief des Gesundheitsministers an alle über-60-Jährigen mit einer Richtigstellung, die sich gewaschen hat.

Ihr Brief an die Opfer
(Offene Antwort an Karl Lauterbach)

Sehr geehrter Herr Lauterbach!

Mit dem Briefkopf des Bundesministeriums für Gesundheit und der darunter stehenden Anschrift meiner privaten Krankenversicherung „Allianz“ habe ich von Ihnen ein Anschreiben ohne Datum erhalten, in welchem Sie mich (obwohl Sie nicht mein behandelnder Arzt sind) zu diversen Impfungen aufrufen. Die datenschutzrechtliche Prüfung Ihres kollusiven Vorgehens mit der Allianz habe ich bereits eingeleitet. Ihr Schreiben an alle über 60-Jährigen in unserer Republik hat die Sozialkassen nicht nur 50 Millionen Euro gekostet, sondern viele auch ihre Gesundheit und das Leben.

Wenn Sie feststellen, dass Ihnen bewusst ist, dass „viele das Thema Corona nicht mehr hören mögen“, sollten Sie Ihr Bewusstsein dahingehend erweitern, dass diese Ihre Feststellung ebenso auf den Namen und die Erscheinungen eines gewissen Herrn Karl Lauterbach zutrifft.

Erneut wiederholen Sie perpetuum-mobile-artig die unwahre Behauptung, dass die „Impfung gegen das Sars-Cov-2-Virus eines der wirkungsvollsten Mittel bleibt“, und Sie stellen erneut die falsche, durch internationale Studien widerlegte Tatsachenbehauptung auf, die Impfstoffe würden gut gegen schwere Verläufe der Krankheit schützen, Infektionsketten durchbrechen und so die Folgen einer möglichen Infektionswelle mildern. Das ist spätestens seit der Aussage der Pfizer-Managerin Janine Small im Europäischen Parlament widerlegt.

Ihre Feststellung, „wir haben in diesem Herbst an die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe zur Verfügung, die gegen diese Varianten besonders wirksam sind“, war bereits beim Auftauchen Ihres undatierten Propaganda-Schreibens unhaltbar geworden! Der Virologe Hendrik Streeck zerlegte jüngst bei „Bild am Sonntag“ nicht nur Ihre Maskenpflicht und Ihren Maßnahmenwahn, sondern hielt auch fest, dass die neuen Impfstoffe keinen Deut besser sind als die alten.

Der Berater des WEF-Gründers Klaus Schwab, Noah Harari, hat inzwischen den wahren Grund für die „Covid-Plandemie“ verraten: „Covid ist entscheidend, weil es die Menschen überzeugt, die totale biometrische Überwachung zu akzeptieren und zu legitimieren“. Inzwischen kam ein Gericht in Peru zu dem Schluss, dass kriminelle Eliten hinter dem Ausbruch von Corona stecken. Laut Auffassung der Berufungsgerichte in Chincha und Pisco agieren die Milliardäre George Soros und Bill Gates sowie die Familie Rockefeller hinter den Kulissen. (…)

(PS: Der Brief ist sehr lesenswert. Daher meine Empfehlung ihn via Link vollständig lesen.)

RUMÄNISCHER SIEG VOR DEM HOHEN GERICHT

RIESIGER GEWINN in RUMÄNIEN !!!

DIE ENDGÜLTIGE ENTSCHEIDUNG DES OBERSTEN GERICHTS: DIE VERLÄNGERUNG DES NOTSTANDES UND DAS GRÜNE ZERTIFIKAT VERLETZTEN DIE MENSCHENRECHTE

Am 16. November 2022 entschied das Oberste Kassations- und Justizgericht Rumäniens (ICCJ), dass der Ausnahmezustand in Rumänien rechtswidrig verlängert wurde und dass die Erleichterung des Zugangs zu verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen auf der Grundlage des Grünen Zertifikats ebenfalls rechtswidrig war.
Die Entscheidung ist endgültig und erging, nachdem eine ähnliche Entscheidung in erster Instanz angefochten worden war.

Das Richtergremium des ICCJ (Oberster Gerichtshof Rumäniens) bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts in Bukarest, das sich auf die Menschenrechte berief (z.B.: Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit; das Recht auf eine wirksame Behandlung und ein faires Verfahren) und wies die Berufung der Regierung als verspätet formuliert zurück.

DIESE ENTSCHEIDUNG WIRD ALL DIEJENIGEN, DIE NICHT GEIMPFT WURDEN UND SICH DURCH DIE RESTRIKTIVEN MASSNAHMEN WÄHREND DER PANDEMIE GESCHÄDIGT ODER BEHINDERT FÜHLTEN, DAZU BERECHTIGEN, DIE REGIERUNG/DEN STAAT ZU VERKLAGEN UND VOR GERICHT SCHADENSERSATZ ZU VERLANGEN.

https://romania.postsen.com/local/121560/The-High-Court-decided-that-the-state-of-alert-in-Romania-was-illegally-extended-and-the-green-certificate-was-totally-useless-%E2%80%93-Capital.html

Ref: Der Fall trägt die Nummer 7277/2/2021 und kann auf der Website des Obersten Gerichtshofs eingesehen werden: https://www.scj.ro/1094/Detalii-dosar?customQuery%5B0%5D.Key=id&customQuery%5B0%5D.Value=200000000401610″

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Dr. Aseem Malhotra bei Fox – 19.10.22

„Stoppen Sie die Einführung der Impfstoffe; dies ist der größte Irrtum der medizinischen Wissenschaft und ein Schaden für die Gesundheit der Bevölkerung…“

Dr. Aseem Malhotra spricht morgen im Parlament und fordert den Stopp der Covid-Impfungen


„Ich finde es sehr schwer zu glauben, dass die Führungskräfte von Pfizer nicht wussten, dass dies erheblichen Schaden verursachen würde…

…Sie müssen jetzt handeln und verhindern, dass diese Entwicklung noch mehr Schaden anrichtet.  Je länger sie andauert, desto mehr Schaden wird angerichtet.“

Dr. Aseem Malhotras Studie (übersetzt):


https://augenaufmedienanalyse.de/2022/09/26/heilung-der-pandemie-der-fehlinformationen-teil-1/

❤️ Augen Auf Medien Analyse 
* Projekte / Initiativen / Kanäle *

⚠️ Die Anzeichen verdichten sich, dass Corona-Impfstoffe ein Immunschwäche Syndrom erzeugen – ein Vaccine Acquired Immune Deficiency Syndrome, kurz V-AIDS. Das wird nach allen vorliegenden Informationen das beherrschende Thema in den nächsten Wochen und Monaten, möglicherweise sogar Jahren sein. Es wird bei Geimpften eine Welle von Krankheiten auslösen. Mit jeder neuen mRNA-Impfung steigt das Risiko. ↗️ https://www.anonymousnews.org/gesundheit/zerstoerung-immunsystem-mensch-aids-corona-impfung/

‼️ Mutiger Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. Dipl. med. Wilfried Meißner: Betrifft Lauterbach und ein mögliches Verfahren nach PsychKG! ‼️

‼️ Mutiger Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. Dipl. med. Wilfried Meißner: Betrifft Lauterbach und ein mögliches Verfahren nach PsychKG! ‼️

Betrifft Lauterbach und ein mögliches Verfahren nach PsychKG. Seine Mail vom 13. Januar 2022 dazu darf ich veröffentlichen:                      
An: 53 Poststelle Gesundheitsamt <53PoststelleGesundheitsamt@STADT-KOELN.DE>
Cc: 53-Sozialpsychiatrischer Dienst-Innenstadt <53-SozialpsychiatrischerDienst-Innenstadt@STADT-KOELN.DE>; 53-Sozialpsychiatrischer Dienst-Ehrenfeld <SozialpsychiatrischerDienst-Ehrenfeld@STADT-KOELN.DE>; Anna-Maria.Eis-Huebinger@ukbonn.de; Sandra.Bell@ukbonn.de; virologie@ukbonn.de
Betreff: Gesundheitsamt Köln wegen PsychKG (Karl Lauterbach)

Herrn
Dr. med. Johannes Nießen
Amtsleiter  Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln
Telefon 0221 / 221-33500
Telefax 0221 / 221-26500
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00112/index.html

Betr.: PsychKG  bzgl. Verhaltensauffälligkeien / Gefährdung der öffentliche Ordnung und Sicherheit Prof. Karl Lauterbach

Sehr geehrter Herr Dr. Nießen,
hiermit bitte ich um Auskunft zu der Frage, ob Ihr SPDi  zuständig wäre für den Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach. Es kursieren jede Menge Informationen über sein auffälliges Verhalten (videodokumentierte Beobachtungen von Szenen/ Gesprächen).

Die Schamlosigkeit trotz vieler Irrtümer/ leichtfertiger Prognosen  und/ oder Lügen sticht  hervor, dazu enorme Anstrengungen, in das Leben anderer eingreifen, die so zu Untermenschen seiner Phantasien und Aktivitäten herabgewürdigt werden  sollen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß  dies Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist. Doch stelle ich mir vor, daß Sie Hemmungen haben könnten, selber aktiv zu werden.
Ich würde meine Sicht der Dinge deshalb gern genauer schriftlich darstellen, nachdem mir Tatsachenmaterial vorliegt.
Vorerst gebe ich Ihnen unten Einblick in meine Mail an Prof. Streeck(1).

Prof. Lauterbach ist  nicht der einzige Verhaltensauffällige.
Die Herrschenden haben im Schulterschluß mit den meisten Medien die ethischen Standards  über Bord geworfen bzw. pervertiert, zerstören die Ordnung, induzieren Massenwahn. Das ist offenkundig.

Prof. Lauterbach gefährdet nun aber im Ministeramt die öffentliche Ordnung und Sicherheit und sollte unbedingt zeitnah sorgfältig psychiatrisch untersucht werden, um  das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung bzw. Charakterpathologie und das Ausmaß der Risiken  auszuschließen, die ich für enorm halte.

Ich schlage  vor, daß Sie -bei Zuständigkeit- das PsychKG Ihres Landes auf ihn anwenden und dem Kollegen -zur Vertrauensbildung- eine vollständige audiovisuelle Dokumentation des Untersuchungsgespräches anbieten mit der Möglichkeit, den Datensatz mit nach Hause zu nehmen (MEIßNER 2004, 2).

Ich bitte um kurzfristige Äußerung, ob Sie örtlich zuständig und schon aktiv geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.

Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
-1. Vorsitzender-
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471

Facebook

1) https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1799316636926330&id=100005440339207

2) http://www.lets-goerg.de/dokumente/HausnerKommentar_Videographie_Forensik.pdf
Und hier noch Erläuterungen zum PsychKG: https://flexikon.doccheck.com/de/Unterbringung_nach_PsychKG


Und hier noch Erläuterungen zum PsychKG: https://flexikon.doccheck.com/de/Unterbringung_nach_PsychKG

Das RKI springt, wenn das Pharmakartell pfeift? Genesenenstatus wird klammheimlich auf 3 Monate reduziert…!

…und Klabauterbach warnt mal wieder zum gefühlten zehntausensten Mal, diese degenerierte Luftnummer?!! #FCKLauterbach DIE WAHRHEIT STEHT FÜR SICH WIE EIN FELS IN DER BRANDUNG…nur die LÜGE muss von diversen vom Pharmakartell „gesponserten“ Politkomparsen und deren bezahlte Schwurbler aus der „Wissenschaft“ schmackhaft gemacht werden…!!! Zum Glück gibt es noch die «anderen Anthroposophen» wie der Schweizer Demeter-Verband, […]

Arminius Runde: Die BRD im Zangengriff der Realität! Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hat sich in der FAS geäußert. Dazu haben wir Anmerkungen…!

🌎 Arminius Runde Nachrichten: Die BRD im Zangengriff der Realität 👉Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hat sich in der FAS geäußert. Dazu haben wir Anmerkungen👉 Das Deutsche Reich steht vor der Tür. Wir sprechen weiter Klartext👉 Wir fordern alle Gruppen auf die Coronakämpfe auf ein Minimum zu beschränken und in die Realität zu kommen 💥https://t.me/arminius_erben💥https://t.me/arminius_erben_diskussion💥http://metropolchronicles.de💥 https://odysee.com/@Metropolagentur:a/ausgabe-haldenwang–fas–deutsches-reich:3 Der zugehörige […]

Wer Impfschäden erlitten hat, kann den Staat verklagen, als Opfer anerkannt zu werden gleicht jedoch einem Lotteriegewinn…! Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs bei Kindern liegt laut Streeck also bei 0,0009%!

Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs bei Kindern liegt laut Streeck also bei 0,0009%‼️

Diese Aussage sollte eigentlich alle Eltern wach rütteln, die ihre Kinder vor etwas schützen möchten, was sie mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht bekommen würden.

Von eventuellen Nebenwirkungen und Impfschäden, die der noch immer nicht regulär zugelassene vermeintliche Impfstoff verursacht, ganz zu schweigen.

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https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Scholz-muss-Impfpflicht-zur-Chefsache-machen-article23052835.html

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Vorweg: Ich habe zwar keinen Impfschaden, aber die bittere Verhöhnung des Opfers durch Ärzte verordnete Nebenwirkungsvergiftung habe ich selbst erlebt und sind im Salomablog in den Anfangs Jahren mit meiner Umwelterkrankung MCS ( T78,4 Vergiftung des Körpers durch äußere Ursachen ) und daraus entstandenen 11 Diagnosen nach zu lesen! Meiner Meinung bzw. Erfahrung nach bekommt niemand Hilfe von der Schulmedizin und auch nicht vom Staat, denn man hat die Eigenverantwortung über sich selbst mit einer Unterschrift fürs Impfen einfach anderen Menschen oder Ärzten überlassen, in einfachen Worten – leider – selbst schuld! Das sind harte Worte, aber ich kann nur das wiedergeben was ich selbst erlebt habe. Inklusive und ausnahmslos alle anderen Umwelt Erkrankten, die Todkrank und Hilflos einfach ihrem Schicksal überlassen werden!!! Am besten man lässt sich erst gar nicht versuchen……

Mehr zum Thema:

Jesus – Die Versuchung in der Wüste https://salomablog.wordpress.com/2021/12/10/jesus-die-versuchung-in-der-wuste/

Die einzigste Möglichkeit die besteht, kehrt um und tut Buße – bekehrt euch, dass eure Sünden getilgt werden… Das habe ich auch getan und Gott in Jesus Christus hat mir geholfen! Ist man bei Gott angekommen, kann der Mensch die größten Vergiftungen aller Zeiten besiegen, ich bin das beste Beispiel dafür.

Agape https://salomablog.wordpress.com/2020/03/29/agape/

Gisela Inge Saloma

Wer Impfschäden erlitten hat, kann den Staat verklagen — als Opfer anerkannt zu werden, gleicht jedoch einem Lotteriegewinn.

von Beate Bahner

Exklusivabdruck aus „Corona-Impfung“.

Beate Bahner setzte sich im April 2020 als eine der ersten Anwältinnen eindeutig und mit juristischen Argumenten gegen die Corona-Maßnahmen zur Wehr. Die Fachanwältin für Medizinrecht provozierte dadurch durchaus ungnädige Reaktionen der Staatsmacht.

Die Popularität, die sie damals gewann, führte dazu, dass sehr viel Corona-Elend auf dem Schreibtisch ihrer Anwaltskanzlei landete.

In diesem vierten Teil einer kleinen Reihe mit Buchauszügen aus ihrem Spiegel-Bestseller „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ legt die Juristin dar, dass Geschädigte gegenüber Ärzten und Staat durchaus Rechte haben — tatsächlich auch Recht zu bekommen steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.

Die angebliche Unterstützung des Staates

Jeder Impfgeschädigte kann einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat geltend machen — und zwar unabhängig davon, ob er auch persönlich gegen den impfenden Arzt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege einer Arzthaftungsklage zivilrechtlich vorgeht (1).

Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine sogenannte Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt.

Die dort zugesicherten Entschädigungsleistungen sollen die Akzeptanz der Schutzimpfung erhöhen. Dieser Entschädigung liegt der sogenannte Aufopferungsgedanke zugrunde, sie wurde erstmals 1961 in Zusammenhang mit der Impfpflicht gegen Pocken gesetzlich geregelt.

Denn die Pockenimpfung ging mit einer erheblichen Zahl von schweren und nicht selten bleibenden Gesundheitsschäden einher.

Die Ausrottung der Pocken konnte zum damaligen Zeitpunkt (angeblich) nur um den Preis von Impfschäden erreicht werden. Weil der durch die Pockenimpfung Geschädigte sich für die Gesundheit der Allgemeinheit „aufgeopfert“ hatte, sollte er als Entschädigung eine Versorgung durch die Allgemeinheit wegen des Impfschadens erhalten (2).

Die Entschädigung wurde mit der Pockenimpfung eingeführt, da diese eine erhebliche Zahl von schweren und nicht selten bleibenden Gesundheitsschäden verursachte.

Tatsächlich wurde die Pockenkrankheit durch die Impfung nicht etwa reduziert, im Gegenteil: Hatte England im Jahr 1853, bevor die Pockenimpfung dort Pflicht wurde, etwa 2 Pockentodesfälle je 100.000 Einwohner zu verzeichnen, so gab es 20 Jahre später — trotz oder wegen der Impfung — dort fünfmal so viele Todesfälle durch die Pocken.

Im Jahr 1928 bestätigte ein Beitrag in der renommierten Fachzeitschrift British Medical Journal, dass das Risiko, an Pocken zu sterben, für die Geimpften fünfmal so hoch war wie für die Ungeimpften (3).

Die sogenannte Aufopferung des Individuums für die Allgemeinheit forderte also schon vor über 150 Jahren einen sehr hohen tödlichen Tribut.

Nach Einführung der Pockenimpfung verstarben in England fünfmal so viele Menschen an Pocken.

Der Patient kann also sowohl den Arzt in Anspruch nehmen als auch direkt beim Staat eine Entschädigung wegen eines Impfschadens beantragen.

Dies ergibt sich auch aus § 63 Abs. 2 IfSG, wonach ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat aus den Grundsätzen der fahrlässigen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB den Versorgungsanspruch nach § 60 IfSG nicht ausschließt. Dasselbe gilt auch für Arzthaftungsklagen gegen den Arzt.

Allerdings kann eine (eventuelle) finanzielle Entschädigung für eine möglicherweise lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigung niemals den tatsächlichen Schaden und den Schmerz der Betroffenen lindern.

Denn Gesundheit ist das höchste Gut — sie ist durch nichts aufzuwiegen, und ganz sicherlich nicht durch eine kleine Rentenzahlung und die Übernahme der Behandlungskosten. Vor allem wird es sich am Ende dieses Kapitels zeigen, dass die Chance, überhaupt eine entsprechende Entschädigung zu erhalten, nach einem meist jahrelangen mühsamen Kampf enorm gering ist.

Ein eventueller Entschädigungsanspruch gegen den Staat schließt die Arzthaftungsansprüche gegen den Arzt persönlich nicht aus.

Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.

Der Versorgungsanspruch nach § 60 IfSG

Nach § 60 Abs. 1 S. 1 IfSG besteht bei einem Impfschaden auf Antrag ein Anspruch auf Versorgung, wenn der Schaden durch eine Schutzimpfung oder eine andere prophylaktische Maßnahme verursacht wurde. Ein Impfschaden ist nach der Definition des § 2 Nr. 11 IfSG:

(…) die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Nach § 1 Coronavirus-Impfverordnung (4) haben alle Personen in Deutschland einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und sind daher — bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs — grundsätzlich anspruchsberechtigt nach § 60 IfSG.

Angesichts dieser klaren Regelung kommt es auch nicht darauf an, ob eine Landesbehörde oder die STIKO eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben.

Diese Empfehlung wirkt sich bei der Corona-Impfung nur im Hinblick auf eine Priorisierung im Falle eines Impfstoffmangels aus, der ja schon seit Monaten nicht mehr vorliegt.

§ 60 IfSG gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren, für die die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese Impfungen sind ebenfalls nach der Coronavirus-Impfverordnung zulässig (5).

Laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) übernimmt der Bund potenzielle Versorgungsansprüche der Patienten auch bei den ab September 2021 möglichen Auffrischimpfungen, vorausgesetzt die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs werden beachtet (6).

Art und Umfang der Entschädigung

Der Inhalt des Versorgungsanspruchs richtet sich gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 IfSG grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) (7).

Der Begriff „Entschädigung“ oder „Schadensersatz“ wird nicht verwendet, es handelt sich vielmehr um einen sogenannten „Versorgungsanspruch wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung durch die Impfung“. Ein Schmerzensgeld ist — anders als beim Arzthaftungsanspruch — ausdrücklich nicht vorgesehen.

Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS):

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage, und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich (8).

Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.

Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge) und Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

Dem Geschädigten sind im Rahmen der Heilbehandlung auch heilpädagogische Behandlung, heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen zu gewähren, wenn diese bei der Heilbehandlung notwendig sind (vgl. § 62 IfSG).

Die „Versorgungsansprüche“ sind in detailreichen Vorschriften in §§ 9 ff. Bundesversorgungsgesetz geregelt. Erfahrungsgemäß muss um fast jede Position erbittert gekämpft werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass im Falle einer Impfung ein Impfschaden überhaupt anerkannt wird. Sodann muss der Grad der Schädigungsfolge festgestellt werden, damit überhaupt erst die Voraussetzungen für mögliche Versorgungsansprüche erfüllt sind.

Erste Schritte bei Verdacht auf Impfschaden

Melden Sie Ihren Verdacht dem impfenden Arzt, dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder dem Landesversorgungsamt Ihres Bundeslandes (9). Ausreichend ist dabei die Mitteilung an die entsprechende Stelle, dass Sie einen Impfschaden vermuten und diesen überprüfen lassen möchten.

  • Schreiben Sie alle Reaktionen auf, die Sie im Zusammenhang einer Impfung sehen.
  • Sichern Sie Ihr Impfbuch (oder Impfpass), eventuelle Arztbriefe und Krankenhausberichte.
  • Sofern Sie Zeugen für Reaktionen haben, sollen auch diese ihre Beobachtungen aufschreiben.
  • Führen Sie Tagebuch. Alles, was von Ihrem bisherigen Gesundheitszustand abweicht, könnte wichtig sein. Wichtig ist grundsätzlich der zeitliche Zusammenhang.

Wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel an einen auf das Impfrecht spezialisierten Anwalt oder an einen der Verbände, die eventuell weitere Empfehlungen zur Unterstützung aussprechen können. Nachfolgend finden sich beispielhaft einige Vereine, Verbände und weiterführende Homepages:

Einleitung des Verfahrens

Nach der Meldung des Impfschadens durch den Arzt oder den Geschädigten muss der Impfgeschädigte einen schriftlichen Antrag stellen. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Versorgungsämter der Länder (§ 64 Abs. 1 IfSG).

Die konkret zuständigen Behörden können im Internet oder bei den Gesundheitsämtern erfragt werden. Mit dem Antrag wird automatisch ein Verfahren eingeleitet.

Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, insbesondere Nachweise über die Verabreichung der Corona-Impfung, also der Impfausweis und die nachfolgenden Behandlungsunterlagen.

Das Versorgungsamt beauftragt sodann einen oder auch mehrere Gutachter, die den Antrag, den behaupteten Schaden und insbesondere die Kausalität zwischen Schaden und Impfung prüfen (und im Zweifel ablehnen).

Auf die Wahl des Gutachters besteht in der Regel kein Einfluss, obwohl versucht werden kann, einen solchen vorzuschlagen. Ein sehr kostspieliges, privat in Auftrag gegebenes Gutachten ist erst dann zu empfehlen, wenn der Antrag abgelehnt wurde.

Wird der Impfschaden anerkannt, stehen dem Betroffenen beziehungsweise den Angehörigen die oben genannten Versorgungsleistungen zu.

Führt das Gutachten aber dazu, dass keine Entschädigung zugestanden wird, weil die Kausalität zwischen Impfung und Schaden vom Geschädigten nicht nachgewiesen wurde, was leider meistens der Fall ist, kann gegen den Bescheid binnen Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden.

Es wird dann in diesem Widerspruchsverfahren erneut ein Gutachten erstellt, wobei ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung voraussichtlich wiederum bestritten werden wird.

Beweis des Impfschadens durch den Geschädigten

Die durch die Corona-Impfung geschädigte Person hat also „dem Grunde nach“ zwar einen Anspruch auf „Versorgung“. Der Geschädigte ist jedoch — ebenso wie im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess gegen den Arzt — auch bei der Durchsetzung dieses Anspruchs in der sogenannten Beweislast (10).

Er muss also auch bei der Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs gegen den Staat nachweisen, dass seine Beschwerden, die gesundheitliche Schädigung oder gar der Tod des Angehörigen „durch die Schutzimpfung“ erfolgt sind — und nicht auf einer anderen Ursache beruhen.

Allein die Geltendmachung eines Impfschadens reicht für die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs nicht aus. Der Staat wird nämlich immer behaupten, der Schaden beruhe auf einer anderen Ursache — selbst wenn der Patient eine Stunde nach der Impfung verstirbt.

Der Geschädigte selbst muss also den schädigenden Vorgang, zunächst die Durchführung der Schutzimpfung, eine Impfkomplikation in Form einer gesundheitlichen Schädigung und die Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Schädigung (sog. Impfschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen (11).

Diese Tatsachen müssen mit einem so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit festgestellt sein, dass kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (12).

Nachweis der Kausalität ist schwer zu erbringen

Den Nachweis, dass die Schädigung auf der Impfung beruht, muss der Geschädigte nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit führen (§ 61 S. 1 IfSG) (13).

Das bedeutet, dass nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden spricht (14). § 61 IfSG bestimmt in Anlehnung an § 1 Absatz 3 BVG:

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.

Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.

Angesichts der bislang zu beobachtenden kategorischen Leugnung eines Zusammenhangs zwischen dem Gesundheitsschaden oder dem Tod zur vorherigen Corona-Impfung durch Ärzte (15), Betroffene oder Angehörige wird genau diese Frage der Kausalität jedoch die größte Hürde im Verfahren sein.

Bei mehreren Schadensursachen beruht der Schaden rechtlich zwar dann auf der Impfung, wenn die Impfung nach Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens mindestens so wichtig ist wie die übrigen Umstände zusammen (16).

Die fraglichen Ursachenzusammenhänge müssen hierbei nach aktuellen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden (17).

Dieses Buch hat jedoch belegt, dass im Zusammenhang mit der Corona-Impfung auf nahezu alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und evidenzbasierten Nachweise verzichtet wurde, dass es daher ein nahezu allgemeines Leugnen des Schädigungscharakters der Impfung gibt (18) und dass der Kausalitätsnachweis daher nur mit redlichen ärztlichen Sachverständigen zu führen sein wird.

Diese Redlichkeit ist — spätestens seit der Einführung der „Epidemischen Lage“ durch § 5 IfSG im März 2020 — leider so selten geworden wie ein Goldfund am Rhein.

Spätestens jetzt wird klar, dass die Anerkennung eines Impfschadens einem Lotteriespiel ähnelt.

Denn wenn die Symptome nicht unmittelbar nach der Impfung auftreten und wenn von den Sachverständigen für den Schaden andere Umstände verantwortlich gemacht werden oder die Symptome als untypisch beziehungsweise im Zusammenhang mit der Impfung als nicht erklärbar eingestuft werden, stehen die Chancen für die Anerkennung eines Impfschadens schlecht (19).

Damit entfällt auch jedweder Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Herrscht in der medizinischen Wissenschaft hinsichtlich der Ursächlichkeiten Ungewissheit, kann ein Schaden zwar gegebenenfalls mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt werden (§ 61 S. 2 IfSG) (20).

Ein solcher Anspruch ist aber nicht einklagbar, sondern beruht auf dem Ermessen und damit dem Wohlwollen der zuständigen Behörden. Hierauf zu hoffen wäre höchst blauäugig. Damit erhalten die geschädigten Patienten letztendlich im Zweifel keinerlei Entschädigung und Unterstützung.

Kein Patient sollte sich darauf verlassen, dass er im Falle eines Impfschadens irgendeine Unterstützung des Staates erwarten kann.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Auf diese angebliche „Entschädigung“ und die damit verbundene angebliche Haftungsfreistellung der Ärzte hatte die KBV ausdrücklich hingewiesen, um hierdurch sowohl die Ärzteschaft als auch die (möglicherweise) beunruhigten Bürger zu vertrösten und in Sicherheit zu wiegen, vgl. Kapitel 2.3
(2) Nationaler Impfplan vom 1. Januar 2012, S. 49, https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_gesundheitpr%C3%A4vention/downloads_servicegesundheit/downloads_impfungen/download_nationalerimpfplan.pdf
(3) Vgl. Engelbrecht/Köhnlein, Virus-Wahn, S. 54 m. w. N. Auch die Philippinen erlebten Anfang des
20. Jahrhunderts trotz vollständiger Durchimpfung ihre schlimmste Pockenepidemie.
(4) CoronaImpfV, Stand 13. Juli 2021, https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-06/
BJNR615310021.html
(5) Nachricht der KBV vom 10. August 2021, https://www.kbv.de/html/1150_53651.php
(6) Nachricht der KBV vom 10. August 2021, https://www.kbv.de/html/1150_53651.php
(7) „Bundesversorgungsgesetz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist,
https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BVG.pdf
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts dar. Das Gesetz gilt nach § 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und wird zum 1. Januar 2024 in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch eingeordnet.
(8) Vgl. hinsichtlich des Versorgungsumfangs §§ 9 ff. Bundesversorgungsgesetz
(9) Vgl. zur Meldepflicht Kapitel 16
(10) Vgl. hierzu Kapitel 29.1
(11) BSG, Beschl. vom 29. Januar 2018 — B 9 V 39/17 B Rn. 7; Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17. Im konkreten Fall wurde der Nachweis der Impfimplikation als nicht erbracht angesehen, da „Schreien“ nach der MMRV-Impfung auch andere Ursachen haben könne; LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 21. Juli 2006 — L 8 VJ 847/04 Rn. 32, Anspruch nach Polyomyelitis-Impfung wurde anerkannt, weil Sachverständiger die Impfung als Ursache für Epilepsie für möglich hielt und erbliche Vorbelastung ausgeschlossen werden konnte.
(12) BSG, Urt. vom 28. Juni 2000 — B 9 VG 3/99 R
(13) BSG, Urt. vom 19. März 1986 — 9a RVi 2/84 Rn. 8
(14) BSG, Urt. vom 19. März 1986 — 9a RVi 2/84 Rn. 8; Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 53
(15) Vgl. hierzu Kapitel 15.4
(16) Bay. LSG, Urt. vom 14.05.2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 55
(17) BSG, Urt. vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R; Bay. LSG, Urt. vom 14.05.2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 56
(18) Vgl. hierzu Kapitel 15.4
(19) Dies bestätigt die „Auswertung der Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz“, eine Publikation aus dem Jahr 2002, wonach fast keiner der gemeldeten Verdachtsfälle als kausal mit der Impfung angesehen wurde,
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/wiss-publikationen-volltext/bundesgesundheitsblatt/2002/2002-auswertung-impfkomplikationen-infektionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(20) Bay. LSG, Urt. vom 14. Mai 2019 — L 15 VJ 9/17 Rn. 40

Quellehttps://www.rubikon.news/artikel/die-verhohnung-der-opfer

Prof. Markus Veit
Markus Veit ist Gründer und Geschäftsführer der ALPHATOPICS GmbH in Kaufering. Außerdem ist er Mitglied im Ausschuss Pharmazeutische Chemie der deutschen Arzneibuchkommission. Im Rahmen seiner akademischen Lehrtätigkeit hält er Vorlesungen an den Universitäten Frankfurt und Berlin…:

Mit Karl Lauterbachs Ernennung zum Gesundheitsminister ist meine letzte Hoffnung gestorben dass es eine Chance gibt, einen Einfluss auf das zu nehmen was diese Gesellschaft offensichtlich als ihre neuen „Werte“ definiert. Ich werde mich deshalb aus der öffentlichen Debatte – auch hier auf Twitter – zurückziehen, in das Private und eine sich zunehmend konsolidierende Parallelgesellschaft von gleichgesinnten Menschen.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem Politiker in einem erschreckenden Ausmaß korrupt sind, wissentlich die Unwahrheit sagen, vermeintlich Wählerstimmen aber nicht ihrem Gewissen verpflichtet sind und das offensichtlich als Kavaliersdelikt gesehen wird.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem Andersdenkende von Medien, Politik, und Gesellschaft systematisch diffamiert, diskreditiert und stigmatisiert werden, ihnen reflexartig eine rechte politische Gesinnung unterstellt wird, Verträge gekündigt und Konten gesperrt werden.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem „Redakteure“ mit zweifelhaften Ausbildungs- und Bildungshintergrund glauben uns die (naturwissenschaftliche) Welt erklären zu müssen, sich anmaßen zu entscheiden, was richtig und falsch ist und dafür dann noch mit Auszeichnungen überhäuft werden.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem Teile der Medien nicht (mehr) einer neutralen, differenzierten und (zumindest in Teilen) dialektischen Berichterstattung folgen, sondern immer mehr zu einem Instrument der systematischen politisch gesteuerten Meinungsbeeinflussung werden.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem die (Aus)Bildung der politisch und medial Agierenden (in meiner Wahrnehmung) zunehmend nicht mehr ausreichend ist, um komplexe Sachverhalte distanziert beurteilen zu können und evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem „Wissenschaftler“ die Deutungshoheit für sich beanspruchen und sich dabei gefallen, diesen Anspruch selbstverliebt, medial im Mittelpunkt stehend, gebetsmühlenartig wiederholend, anstatt sich Themen mit These und Antithese gleichermaßen zu nähern.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem medizinische Interventionen nicht (mehr) sorgfältig basierend auf einer umfassenden Nutzen-Risikobewertung, sondern aus politischen Erwägungen eingesetzt werden.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem Kinder, nicht ausreichend in pädiatrischen Populationen geprüfte Impfstoffe verabreicht bekommen, damit die Erwachsenen (und auch Lehrer) wieder ein vermeintlich unbeschwertes Leben führen können – ohne dass die Kinder selbst davon einen wesentlichen Nutzen hätten.

Ich blicke fassungslos auf ein Land, in dem Politiker und Medien (und leider auch Wissenschaftler) gezielt Menschen in Angst und Schrecken versetzen, anstatt ihrem Auftrag nachzukommen, sachgerecht Risiken und Chancen aufzuzeigen und Menschen zu beruhigen.
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